Chronische Erkrankung:

 

Als erstes nehme ich Ihre Krankengeschichte (Anamnese) auf und wir sprechen über die Erkrankung, welche Sie zu mir führt.

 

Dann werden alle Erkrankungen von Ihrer Geburt bis zum Tag des Erstgesprächs erfasst und besprochen.

 

Auch die Krankheitsdiagnosen Ihrer leiblichen Eltern und Großeltern können für die Behandlung von Bedeutung sein.

 

Gemeinsam sprechen wir über:

 - Ihre Lebenssituation, wie Sie leben (alleine, Beziehung, usw.), 

 - Ihre Ernährung,

 - Ihren Schlaf (z.B. Schlafstörungen),

 - wie viel und welche Art von Bewegung Sie täglich haben,

 - Ihr Berufsleben (Arbeit, bei Berufstätigen, Schule, bei Schülern, oder Rente, usw.),

 - mögliche Belastungen auf körperlicher oder geistiger Ebene.

 

Mitunter sind  Ihre Hygiene – und Kosmetikartikel für die Behandlung von Bedeutung.

 

Nachdem ich Ihre Krankengeschichte aufgenommen habe und Sie die Praxis wieder verlassen, suche ich nach der/den Ursache/n Ihrer Erkrankung/en.

 

Nach Meinung mancher Homöopathen gibt es verschiedene Ursachen, welche eine Erkrankung auslösen können. Hier nenne ich ein paar Beispiele:

Falsche Ernährung, bedenkliche Substanzen in Lebensmitteln, Hygieneartikeln und in Kosmetik, Beziehungsprobleme, Schlafstörungen, soziale Faktoren, zu wenig oder zu viel Bewegung, Krankheitsdisposition, Medikamente, Kummer, Trauer, traumatische Ereignisse usw.

 

Dann erfolgt die Ausarbeitung Ihrer Therapie, bei der z.B.:

 - Ihre Ernährung verändert wird,

 - oder Sie erhalten ein, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes, Bewegungsprogram, welches Sie bei Bedarf eigenständig absolvieren können.

 - oder es werden Verhaltensmaßnahmen in Stresssituationen dargestellt.

 

Am Ende suche ich ein homöopathisches Arzneimittel, welches zu Ihrer Erkrankung passt.

 

Die Dauer und das Honorar des Erstgesprächs sind unterschiedlich.

 

In den meisten Fällen dauert es ca. 1,5 Stunden, manchmal reicht auch eine Stunde, manchmal sind auch 2-2,5 Stunden erforderlich.

 

1,0 Stunden - 119,-€

 

1,5 Stunden - 155,-€

 

2,0 Stunden - 215,-€

 

2,5 Stunden - 245,-€

 

Ca. 7 Tage nach unserem Erstgespräch melde ich mich bei Ihnen und teile Ihnen die Bezeichnung, des auf Sie abgestimmten, homöopathischen Arzneimittels mit und bespreche weitere therapeutische Empfehlungen mit Ihnen.

 

Homöopathische Arzneimittel erhalten Sie in der Apotheke.

 

Es folgen in der Regel ca. zwei bis sechs Folgetermine in meiner Praxis.

 

Diese Termine sind wichtig und finden alle vier bis acht Wochen statt.

Hier wird der Behandlungsverlauf  besprochen und beurteilt, gegebenenfalls wird etwas verändert.

 

Die Termine dauern ca. 15 bis 30 Minuten und werden, je nach Dauer, mit ca. 20,- bis 50,- €/pro Termin honoriert.

 

Bitte bringen Sie zu unserem ersten Termin die folgenden Informationen mit:

 

Ihre Krankheitszeitscheine:

 

Beispiel:

2005 – 2Lj. Masern

2010 – 7Lj. Mittelohrentzündung

2014 – 11Lj. Allergie,

usw.

 

Krankengeschichte Ihrer Familie:

 

Leibliche Eltern, Großeltern und Geschwister.

 

Welche Erkrankungen gab oder gibt es dort,

 

z.B. Schlaganfall, Herzerkrankungen, Krebs, Diabetes, Tuberkulose, Arthritis, Arthrose, Multiples Sklerose, Demenz, Morbus Parkinson, Alzheimer, Schilddrüsenerkrankungen, Geschlechtskrankheiten, Lungenerkrankungen, Rheuma, Gicht, Alkoholismus, Selbstmord, Geistesstörung, usw.? Wie alt waren Ihre Verwandten als sie daran erkrankten oder daran verstorben sind? Gab es Fehlgeburten, Zwillinge oder Behinderungen?

 

Geben Sie bitte auch den Geburtsjahrgang Ihrer Verwandten an und bei den verstorbenen das Alter.

 

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Bewahren Sie die homöopathischen Arzneimittel an einem dunklen, trockenen und vor

Funkstrahlung geschützten Ort auf.

 

Nehmen Sie das homöopathische Arzneimittel eine halbe Stunde vor oder nach den Mahlzeiten

zur gleichen Tageszeit ein.

 

LM Potenzen (flüssig) schütteln Sie bitte zehn Mal kräftig und geben diese auf einen Holz - oder

Plastiklöffel oder in ein Glas mit einem Schluck Wasser.

 

Von der evidenzbasierten Medizin (umgangssprachlich Schulmedizin) wird die Homöopathie kaum anerkannt. Die Wirksamkeit der Homöopathie ist wissenschaftlich nicht nachweisbar. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, und monographiert die Inhaltsstoffe, regelt auch die Qualitätsparameter.

 

Frank Kubiak, Ihr Heilpraktiker in Lünen und Waltrop.


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